Landeswaldgesetz NRW Kapitel 01 Was wegfallen könnte
Wo darfst du im Wald bald noch Radfahren?
Womöglich bald genehmigungspflichtig
59.853km
schmale Waldwege laufen Gefahr, künftig nur noch mit Genehmigung befahrbar zu sein.
- 4,5× deutsches Autobahnnetz (13.223 km)
- 1,5× Erdumfang (40.075 km)
- 26× NRW-Autobahnnetz (2.261 km)
Kapitel 02 Was am Netz hängt
Aktuell frei zugänglich, künftig eventuell genehmigungspflichtig.
-
3.128km
heute nachweislich befahren — und ungeschützt
Dokumentiert als Radroute, aber nicht im offiziellen Radnetz und damit rechtlich nicht abgesichert. Das ist mehr als das gesamte NRW-Autobahnnetz (2.261 km).
-
~760km
amtliches Radverkehrsnetz auf schmalen Wegen
Sogar das offizielle Radverkehrsnetz NRW verläuft auf genau der Wegeart, die der Entwurf als „kein Fahrweg" einstuft.
-
54%
der Wald-Radrouten würden zerschnitten
Streicht man die schmalen, nicht offiziellen Abschnitte, verlieren 3.821 von 7.042 Routen im Wald Teilstücke — darunter der Ruhrtalradweg, die Eifel-Höhen-Route sowie EuroVelo 2/3/15 und D-Routen.
Kernzahlen auf einen Blick
- Schmales Waldwegenetz (unter 3,5 m), künftig nur mit Ausnahme befahrbar
- 59.853 km
- davon heute nachweislich als Radroute befahren (nicht im amtl. Radnetz)
- 3.128 km
- amtliches Radverkehrsnetz NRW auf solchen schmalen Waldwegen
- rund 760 km
- Wegenetz, das frei erlaubt bleibt (Straßen + Fahrwege ab 3,5 m)
- 33.246 km
- Wald-Radrouten, die Teilstücke verlieren würden
- 3.821 von 7.042 (54 %)
Quelle: NRW-Wald-Wissensgraph von Piloteers (Export 07.06.2026, fusioniert amtliche Geobasis-Daten NRW + OpenStreetMap) · Wegedaten u. a. OSM-Stand 25.05.2026 · Methodik im Abschnitt Datenbasis.
Kapitel 03 Erlaubt · genehmigungspflichtig
Was bleibt erlaubt — was wird genehmigungspflichtig.
Der Entwurf soll das Waldwegenetz künftig in 2 Gruppen teilen. Das Balkendiagramm zeigt das Verhältnis beider Gruppen maßstäblich nach Kilometern.
- frei erlaubt Straßen + Fahrwege — breite, befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege keine Bedingung 33.246 km
- nur mit Ausnahme schmale Wege (< 3,5 m), als Trail gekennzeichnet Zustimmung Waldbesitzer und Forstbehörde + Kennzeichnung 59.853 km
Die Ausnahme ist ein echtes Verfahren: Ein Trail bleibt nur erlaubt, wenn zwei Seiten zustimmen — Waldbesitzer und Forstbehörde — und er gekennzeichnet wird.
Kapitel 04 Wo es am stärksten trifft
Die waldreichen Mittelgebirge.
Spitzenreiter ist klar der Hochsauerlandkreis — sowohl absolut als auch relativ.
Hochsauerlandkreis
Sauerland · höchste absolute und relative Betroffenheit
~400km
heute befahrenes Schmalwegnetz · fast drei Viertel davon würden ausnahmepflichtig
- 02 Recklinghausen Haard / Ruhrgebiet-Nord
- 03 Siegen-Wittgenstein Rothaargebirge
- 04 Euskirchen Eifel
- 05 Rhein-Sieg-Kreis Bergisches Land / Siebengebirge
Dahinter verteilt sich das betroffene Netz breit: Die fünf größten Kreise tragen zusammen nur rund 34 %. Wie es in deinem Revier aussieht, zeigt die Karte.
Dein Revier
Wald, Wege und Routen für ganz NRW · frei zugänglich, ohne Anmeldung
Kapitel 05 Warum kann das wegfallen?
Aus „feste Wege" werden künftig „Fahrwege" — gekoppelt an starre Regeln.
bisher
„Straßen und feste Wege"
Von Gerichten weit ausgelegt: nicht nur asphaltiert, auch naturbelassene Wege mit festem Untergrund. „Fest" ist wetter- und jahreszeitabhängig — ein durch Nutzung verdichteter Pfad ist bei Trockenheit oder Frost fest. Das deckte einen großen Teil der heute gefahrenen Trails ab (zumindest saisonal).
Entwurf
„Straßen und Fahrwege"
Mindestbreite von 3,5 m. Schmalere Wege und Rückegassen sind ausdrücklich keine Fahrwege. Wege, die „fest genug fürs Rad", aber schmaler als 3,5 m sind, fallen künftig weg.
Es geht nicht um wilde Singletrails. Der heute befahrene Bestand besteht überwiegend aus festen, fahrweg-nahen Wegen: 60,6 % sind befestigt, 85 % liegen zwischen 2 und 3,5 m Breite — echte Sub-Meter-Pfade machen nur 0,7 % aus. Es sind also feste Wege knapp unter der Kfz-Schwelle, nicht das Klischee vom „wilden Trail".
Zum Einordnen: § 14 Bundeswaldgesetz erlaubt Radfahren „nur auf Straßen und Wegen" — ohne „feste", ohne „Fahrwege". Die Regelung in NRW ist somit strenger als die des Bundes.
Kapitel 06 Die Datengrundlage
Woher die Zahlen kommen.
Keine Schätzung, kein Bauchgefühl: Hinter jeder Zahl steckt ein Wissensgraph, der fünf amtliche und offene Datensätze zu einem einzigen, abfragbaren Wegenetz verschneidet.
- ATKIS-Wegenetz amtliche Geometrie & Wegeart
- DGM1-LiDAR Wegebreite, Schwelle 3,5 m
- Waldfunktionskarte gesicherter Wald (A1+A2)
- Amtliches Radnetz offizielle Routen
- OpenStreetMap Tags, Rad- & MTB-Routen
Die eigentliche Leistung ist die Verschneidung: Wo ein Weg verläuft (ATKIS/OSM), wie breit er ist (LiDAR), ob er im Wald liegt (Waldfunktionskarte) und ob er zu einer offiziellen oder genutzten Route gehört (Radnetz/OSM) — all das wird räumlich zu einem Netz verknüpft. Aus Matching wird so eine begründete, prüfbare Aussage: jede Kennzahl lässt sich über typisierte Kanten bis zum amtlichen Quell-Layer zurückverfolgen.