Landeswaldgesetz NRW Kapitel 01 Was wegfallen könnte

Wo darfst du im Wald bald noch Radfahren?

Sentinel-2-Satellitenaufnahme eines bewaldeten Mittelgebirges im Sauerland, Nordrhein-Westfalen
Sauerland, NRW Contains modified Copernicus Sentinel data 2025

Womöglich bald genehmigungspflichtig

59.853km

schmale Waldwege laufen Gefahr, künftig nur noch mit Genehmigung befahrbar zu sein.

  • 4,5× deutsches Autobahnnetz (13.223 km)
  • 1,5× Erdumfang (40.075 km)
  • 26× NRW-Autobahnnetz (2.261 km)

Kapitel 02 Was am Netz hängt

Aktuell frei zugänglich, künftig eventuell genehmigungspflichtig.

  • 3.128km

    heute nachweislich befahren — und ungeschützt

    Dokumentiert als Radroute, aber nicht im offiziellen Radnetz und damit rechtlich nicht abgesichert. Das ist mehr als das gesamte NRW-Autobahnnetz (2.261 km).

  • ~760km

    amtliches Radverkehrsnetz auf schmalen Wegen

    Sogar das offizielle Radverkehrsnetz NRW verläuft auf genau der Wegeart, die der Entwurf als „kein Fahrweg" einstuft.

  • 54%

    der Wald-Radrouten würden zerschnitten

    Streicht man die schmalen, nicht offiziellen Abschnitte, verlieren 3.821 von 7.042 Routen im Wald Teilstücke — darunter der Ruhrtalradweg, die Eifel-Höhen-Route sowie EuroVelo 2/3/15 und D-Routen.

Kernzahlen auf einen Blick

Schmales Waldwegenetz (unter 3,5 m), künftig nur mit Ausnahme befahrbar
59.853 km
davon heute nachweislich als Radroute befahren (nicht im amtl. Radnetz)
3.128 km
amtliches Radverkehrsnetz NRW auf solchen schmalen Waldwegen
rund 760 km
Wegenetz, das frei erlaubt bleibt (Straßen + Fahrwege ab 3,5 m)
33.246 km
Wald-Radrouten, die Teilstücke verlieren würden
3.821 von 7.042 (54 %)

Quelle: NRW-Wald-Wissensgraph von Piloteers (Export 07.06.2026, fusioniert amtliche Geobasis-Daten NRW + OpenStreetMap) · Wegedaten u. a. OSM-Stand 25.05.2026 · Methodik im Abschnitt Datenbasis.

Kapitel 03 Erlaubt · genehmigungspflichtig

Was bleibt erlaubt — was wird genehmigungspflichtig.

Der Entwurf soll das Waldwegenetz künftig in 2 Gruppen teilen. Das Balkendiagramm zeigt das Verhältnis beider Gruppen maßstäblich nach Kilometern.

  • frei erlaubt Straßen + Fahrwege — breite, befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege keine Bedingung 33.246 km
  • nur mit Ausnahme schmale Wege (< 3,5 m), als Trail gekennzeichnet Zustimmung Waldbesitzer und Forstbehörde + Kennzeichnung 59.853 km

Die Ausnahme ist ein echtes Verfahren: Ein Trail bleibt nur erlaubt, wenn zwei Seiten zustimmen — Waldbesitzer und Forstbehörde — und er gekennzeichnet wird.

Kapitel 04 Wo es am stärksten trifft

Die waldreichen Mittelgebirge.

Spitzenreiter ist klar der Hochsauerlandkreis — sowohl absolut als auch relativ.

01

Hochsauerlandkreis

Sauerland · höchste absolute und relative Betroffenheit

~400km

73 %

heute befahrenes Schmalwegnetz · fast drei Viertel davon würden ausnahmepflichtig

  1. 02 Recklinghausen Haard / Ruhrgebiet-Nord
  2. 03 Siegen-Wittgenstein Rothaargebirge
  3. 04 Euskirchen Eifel
  4. 05 Rhein-Sieg-Kreis Bergisches Land / Siebengebirge

Dahinter verteilt sich das betroffene Netz breit: Die fünf größten Kreise tragen zusammen nur rund 34 %. Wie es in deinem Revier aussieht, zeigt die Karte.

Dein Revier

Wald, Wege und Routen für ganz NRW · frei zugänglich, ohne Anmeldung

Kapitel 05 Warum kann das wegfallen?

Aus „feste Wege" werden künftig „Fahrwege" — gekoppelt an starre Regeln.

bisher

„Straßen und feste Wege"

Von Gerichten weit ausgelegt: nicht nur asphaltiert, auch naturbelassene Wege mit festem Untergrund. „Fest" ist wetter- und jahreszeitabhängig — ein durch Nutzung verdichteter Pfad ist bei Trockenheit oder Frost fest. Das deckte einen großen Teil der heute gefahrenen Trails ab (zumindest saisonal).

Entwurf

„Straßen und Fahrwege"

Mindestbreite von 3,5 m. Schmalere Wege und Rückegassen sind ausdrücklich keine Fahrwege. Wege, die „fest genug fürs Rad", aber schmaler als 3,5 m sind, fallen künftig weg.

Es geht nicht um wilde Singletrails. Der heute befahrene Bestand besteht überwiegend aus festen, fahrweg-nahen Wegen: 60,6 % sind befestigt, 85 % liegen zwischen 2 und 3,5 m Breite — echte Sub-Meter-Pfade machen nur 0,7 % aus. Es sind also feste Wege knapp unter der Kfz-Schwelle, nicht das Klischee vom „wilden Trail".

Zum Einordnen: § 14 Bundeswaldgesetz erlaubt Radfahren „nur auf Straßen und Wegen" — ohne „feste", ohne „Fahrwege". Die Regelung in NRW ist somit strenger als die des Bundes.

Kapitel 06 Die Datengrundlage

Woher die Zahlen kommen.

Keine Schätzung, kein Bauchgefühl: Hinter jeder Zahl steckt ein Wissensgraph, der fünf amtliche und offene Datensätze zu einem einzigen, abfragbaren Wegenetz verschneidet.

  • ATKIS-Wegenetz amtliche Geometrie & Wegeart
  • DGM1-LiDAR Wegebreite, Schwelle 3,5 m
  • Waldfunktionskarte gesicherter Wald (A1+A2)
  • Amtliches Radnetz offizielle Routen
  • OpenStreetMap Tags, Rad- & MTB-Routen
verschnitten zu NRW-Wald-Wissensgraph typisierte Kanten · reproduzierbare Lineage
ergibt 59.853 km · 3.128 km · 33.246 km · 54 % jede Zahl bis zum Quell-Layer rückführbar

Die eigentliche Leistung ist die Verschneidung: Wo ein Weg verläuft (ATKIS/OSM), wie breit er ist (LiDAR), ob er im Wald liegt (Waldfunktionskarte) und ob er zu einer offiziellen oder genutzten Route gehört (Radnetz/OSM) — all das wird räumlich zu einem Netz verknüpft. Aus Matching wird so eine begründete, prüfbare Aussage: jede Kennzahl lässt sich über typisierte Kanten bis zum amtlichen Quell-Layer zurückverfolgen.